Das deutsche Straßenverkehrsrecht

(Letzte Aktualisierung: 11.09.2026)

Das Verkehrsrecht umfasst Verkehrsregeln, Fahrerlaubnisrecht, Fahrzeugzulassung, Ordnungswidrigkeiten und Verkehrsstrafrecht.
Das Verkehrsrecht umfasst zahlreiche Regeln über Fahrzeuge, Fahrerlaubnis und Verhalten im Straßenverkehr.

Diese Seite informiert über das deutsche Verkehrsrecht und beantwortet häufige rechtliche Fragen rund um Straßenverkehr, Fahrerlaubnis, Fahrzeuge, Verkehrsunfälle, Bußgeldverfahren und Verkehrsstrafrecht.

Das Verkehrsrecht besteht nicht aus einem einzigen Gesetz. Je nach Fragestellung greifen insbesondere das Straßenverkehrsgesetz (StVG), die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO), die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV), die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV), die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO), das Pflichtversicherungsgesetz sowie Vorschriften des Strafgesetzbuchs und des Bürgerlichen Gesetzbuchs ineinander.

Welche Themen behandelt Verkehrsrecht-FAQ.de?

Verkehrsregeln und Straßenverkehrs-Ordnung

Ein Schwerpunkt liegt auf den Regeln, die für die tägliche Teilnahme am Straßenverkehr gelten.

Dazu gehören beispielsweise Fragen zu

  • Geschwindigkeit und angepasster Fahrweise,
  • Überholen und Abstand,
  • Vorfahrt und Vorrang,
  • Halten und Parken,
  • Radwegen und Fahrradverkehr,
  • E-Scootern,
  • Mobiltelefonen am Steuer sowie
  • Alkohol im Straßenverkehr.

Dabei geht es nicht nur darum, was die StVO abstrakt vorschreibt, sondern auch um typische Abgrenzungsfragen aus der Praxis.

Fahrerlaubnis, Führerschein und MPU

Ein weiterer Schwerpunkt ist das Fahrerlaubnisrecht.

Fahrerlaubnis und Führerschein sind rechtlich nicht dasselbe: Die Fahrerlaubnis ist die behördliche Berechtigung zum Führen bestimmter Kraftfahrzeuge. Der Führerschein ist das Dokument, mit dem diese Fahrerlaubnis nachgewiesen wird.

Behandelt werden unter anderem Fragen zu

  • Erteilung und Entziehung der Fahrerlaubnis,
  • Fahrverboten,
  • Fahreignung,
  • medizinisch-psychologischen Untersuchungen (MPU),
  • Alkohol und Drogen im Fahrerlaubnisrecht,
  • dem Fahreignungsregister und Punktesystem sowie
  • der Neuerteilung einer Fahrerlaubnis.

Gerade hier ist die Unterscheidung zwischen strafrechtlichen Folgen, Bußgeldrecht und Maßnahmen der Fahrerlaubnisbehörde wichtig.

Fahrzeugzulassung und Fahrzeugpapiere

Zum Verkehrsrecht gehören außerdem die rechtlichen Voraussetzungen für die Zulassung und den Betrieb von Fahrzeugen.

Dazu zählen insbesondere Fragen zu

  • Zulassungsbescheinigung Teil I und Teil II,
  • Fahrzeughalter und Fahrzeugeigentümer,
  • Kennzeichen,
  • Betriebserlaubnis,
  • technischen Anforderungen an Fahrzeuge und
  • Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung.
Verkehrsunfall und Schadensersatz

Nach einem Verkehrsunfall stellen sich häufig sowohl verkehrsrechtliche als auch zivilrechtliche Fragen.

Dabei geht es beispielsweise um

  • die Haftungsverteilung zwischen den Unfallbeteiligten,
  • die Betriebsgefahr eines Kraftfahrzeugs,
  • Mitverschulden,
  • Beweissicherung,
  • Sachverständigengutachten,
  • Reparaturkosten und Wiederbeschaffungsaufwand,
  • Wertminderung und Nutzungsausfall sowie
  • Personenschäden und Schmerzensgeld.

Nicht jeder Verkehrsunfall führt zu einer eindeutigen Alleinhaftung einer Seite. Häufig müssen die feststehenden Verursachungsbeiträge gegeneinander abgewogen werden.

Verkehrsordnungswidrigkeiten und Bußgeldverfahren

Viele Verstöße gegen Verkehrsregeln sind keine Straftaten, sondern Ordnungswidrigkeiten.

Typische Beispiele sind

  • Geschwindigkeitsüberschreitungen,
  • Rotlichtverstöße,
  • Abstandsverstöße,
  • bestimmte Handyverstöße,
  • Parkverstöße und
  • bestimmte Alkohol- oder Drogendelikte unterhalb der strafrechtlichen Schwelle.

Mögliche Rechtsfolgen sind insbesondere Verwarnungs- oder Bußgelder, Punkte im Fahreignungsregister und Fahrverbote.

Davon zu unterscheiden ist die Entziehung der Fahrerlaubnis. Ein Fahrverbot lässt die Fahrerlaubnis grundsätzlich bestehen, während sie bei einer Entziehung erlischt.

Verkehrsstrafrecht

Schwerwiegendere Vorgänge im Straßenverkehr können Straftaten darstellen.

Dazu gehören beispielsweise

  • unerlaubtes Entfernen vom Unfallort,
  • Trunkenheit im Verkehr,
  • Gefährdung des Straßenverkehrs,
  • gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr,
  • verbotene Kraftfahrzeugrennen,
  • Nötigung im Straßenverkehr,
  • Fahren ohne Fahrerlaubnis sowie
  • fahrlässige Körperverletzung oder Tötung nach einem Verkehrsunfall.

Neben Geld- oder Freiheitsstrafen können insbesondere Fahrverbote und die Entziehung der Fahrerlaubnis erhebliche praktische Folgen haben.

Verkehrsrecht und Grundrechte

Welche Bedeutung haben die Grundrechte im Verkehrsrecht?

Verkehrsrecht ist in vielen Fällen zugleich staatliches Eingriffsrecht.

Behördliche und gerichtliche Entscheidungen können deshalb grundrechtlich geschützte Positionen berühren.

Je nach Sachverhalt können beispielsweise relevant sein:

  • Art. 2 Abs. 1 GG – allgemeine Handlungsfreiheit,
  • Art. 2 Abs. 2 GG – körperliche Unversehrtheit und Freiheit der Person,
  • Art. 3 Abs. 1 GG – allgemeiner Gleichheitssatz,
  • Art. 12 Abs. 1 GG – Berufsfreiheit, insbesondere bei beruflicher Abhängigkeit von einer Fahrerlaubnis,
  • Art. 14 Abs. 1 GG – Eigentum in einschlägigen Fallgestaltungen,
  • Art. 19 Abs. 4 GG – effektiver Rechtsschutz gegen Maßnahmen der öffentlichen Gewalt,
  • Art. 101 Abs. 1 Satz 2 GG – Recht auf den gesetzlichen Richter und
  • Art. 103 Abs. 1 GG – rechtliches Gehör.

Nicht jeder Verstoß gegen das Verkehrsrecht ist allerdings zugleich eine Grundrechtsverletzung.

Wann wird aus einem Verkehrsrechtsfall ein Verfassungsrechtsfall?

Ein Verkehrsrechtsfall erhält eine verfassungsrechtliche Dimension nicht schon deshalb, weil eine Behörde oder ein Gericht möglicherweise eine Vorschrift der StVO, FeV oder des StVG falsch angewandt hat.

Erforderlich ist vielmehr eine spezifische Verletzung von Verfassungsrecht.

Eine solche Frage kann sich beispielsweise stellen, wenn

  • eine Fahrerlaubnisentscheidung möglicherweise unverhältnismäßig in grundrechtlich geschützte Positionen eingreift,
  • effektiver gerichtlicher Rechtsschutz unzulässig verkürzt wird,
  • ein Gericht entscheidungserheblichen Vortrag übergeht,
  • eine Entscheidung gegen das Willkürverbot verstößt oder
  • andere grundrechtlich geschützte Verfahrenspositionen beeinträchtigt werden.

Die verfassungsrechtliche Prüfung setzt deshalb an einem anderen Punkt an als die gewöhnliche fachrechtliche Prüfung des Verkehrsrechts.

Wann ist eine Verfassungsbeschwerde im Verkehrsrecht möglich?

Auch Entscheidungen aus verkehrsrechtlichen Verfahren können grundsätzlich Gegenstand einer Verfassungsbeschwerde sein.

Das gilt beispielsweise für Entscheidungen aus

  • Fahrerlaubnisverfahren,
  • verkehrsrechtlichen Verwaltungsprozessen,
  • Bußgeldverfahren,
  • Verkehrsstrafverfahren oder
  • zivilgerichtlichen Verkehrsunfallprozessen.

Die Verfassungsbeschwerde ist jedoch keine zusätzliche Berufungs- oder Revisionsinstanz.

Das Bundesverfassungsgericht prüft nicht allgemein erneut, ob die Verkehrsbehörde oder das Fachgericht das einfache Recht richtig angewandt hat.

Vor einer Verfassungsbeschwerde müssen grundsätzlich die jeweils eröffneten und zumutbaren fachgerichtlichen Rechtsschutzmöglichkeiten ausgeschöpft werden. Anschließend muss substantiiert dargelegt werden können, dass gerade ein Grundrecht oder grundrechtsgleiches Recht verletzt wurde.

Ist jeder Fehler eines Verkehrsgerichts ein Grund für eine Verfassungsbeschwerde?

Nein.

Die bloße Behauptung,

  • das Gericht habe die Beweise falsch gewürdigt,
  • eine Verkehrsregel falsch ausgelegt,
  • eine zu hohe Haftungsquote angenommen,
  • ein Bußgeld zu Unrecht bestätigt oder
  • eine Fahrerlaubnisentscheidung fachrechtlich falsch beurteilt,

genügt grundsätzlich nicht.

Erforderlich ist vielmehr, dass der Fehler die Schwelle zu einer spezifischen verfassungsrechtlichen Verletzung überschreitet.

Der Schwerpunkt von Abamatus

Die Inhalte auf Verkehrsrecht-FAQ.de dienen der allgemeinen Information über das Verkehrsrecht und seine Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten.

Der Schwerpunkt von Abamatus liegt nicht in der allgemeinen laufenden Bearbeitung gewöhnlicher verkehrsrechtlicher Mandate, sondern im Verfassungsrecht, bei Grundrechtsfragen und bei Verfassungsbeschwerden.

Verkehrsrechtliche Verfahren sind für diese Tätigkeit insbesondere dann von Bedeutung, wenn sich nach oder bereits gegen Ende des fachgerichtlichen Verfahrens die Frage stellt, ob eine behördliche oder gerichtliche Entscheidung nicht nur fachrechtlich problematisch ist, sondern möglicherweise Grundrechte oder grundrechtsgleiche Rechte verletzt.

Die fachrechtliche Ausgangsfrage und die verfassungsrechtliche Prüfung sind dabei auseinanderzuhalten: Nicht jeder Verkehrsrechtsfehler ist ein Verfassungsverstoß – eine tragfähige Verfassungsbeschwerde muss gerade diese zusätzliche verfassungsrechtliche Dimension nachvollziehbar darlegen.