(Letzte Aktualisierung: 20.01.2024)
Was steht im Straßenverkehrsgesetz?
Das Straßenverkehrsgesetz ist das grundlegende Gesetz über den Straßenverkehr. Die Regeln des Straßenverkehrs legt es nur sehr grob fest und ermächtigt weitestgehend zu Verordnungen, die das Nähere festlegen. Das Fahreignungsregister, das Fahrzeugregister und das Fahrerlaubnisregister werden umschrieben und insbesondere die Datenbehandlung geregelt. Die Straf- und Bußgeldvorschriften finden sich ebenfalls im StVG, wobei sich die Verstöße dagegen großteils erst aus den Verordnungen ergeben. Praktisch relevant sind jedoch die Haftungsregeln (§§ 7 bis 20).
Aufgrund des StVG wurden zahlreiche straßenverkehrsrechtliche Verordnungen erlassen; die wichtigsten sind:
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO)
- Fahrerlaubnisverordnung (FeV)
- Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Was steht in der Straßenverkehrsordnung?
In der Straßenverkehrsordnung (StVO) sind die Regeln des Straßenverkehrs niedergeschrieben, also bspw. erlaubte Geschwindigkeit, Überholmanöver, Vorfahrt, Parken, Beladung von Fahrzeugen, das Verhalten bei Unfällen usw. Daneben sind auch die Verkehrszeichen in der StVO bzw. ihren Anlagen festgelegt.
Was steht im Pflichtversicherungsgesetz?
Das Gesetz über die Pflichtversicherung für Kraftfahrzeughalter (kurz Pflichtversicherungsgesetz, PflVG) regelt die Notwendigkeit einer Haftpflichtversicherung des Kfz-Halters. Daneben gibt es noch einige Randbestimmungen wie die Einrichtung einer Auskunftsstelle für Unfallgeschädigte sowie den Entschädigungsfonds.
Was steht in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung?
Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) regelt das Verwaltungsverfahren rund um die Zulassung von Fahrzeugen, das Fahrzeugregister und die Kennzeichenvergabe einschließlich der Überführungs- und Versicherungskennzeichen.
Was steht in der Straßenverkehrszulassungsordnung?
Die Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) regelt, welche Fahrzeuge im Straßenverkehr betrieben werden dürfen und wie man die Erlaubnis hierfür erlangt.
Die StVZO wird mittelfristig abgeschafft und ihre Regelungen in andere Rechtsnormen transferiert. Bisher gestrichen wurden bereits
- die §§ 1 bis 15l zur Zulassung von Personen zum Straßenverkehr (jetzt Teil der FeV),
- die §§ 24 bis 28 zum Verwaltungsverfahren rund um die Zulassung von Fahrzeugen, das Fahrzeugregister und die Kennzeichenvergabe (jetzt Teil der FZV)
- die §§ 29a bis 29h zur Haftpflichtversicherung (jetzt Teil des PflVG).
Warum beginnt die StVZO erst bei § 16?
In der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) standen früher in den §§ 1 bis 15l Vorschriften zur Zulassung von Personen zum Straßenverkehr, also über die Fahrerlaubnis, auch als Führerschein bezeichnet. Diese Regelungen wurden aus der StVZO herausgenommen, um diese etwas übersichtlicher zu gestalten, und in eine eigene Verordnung, die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) überführt.
Was steht in der Fahrerlaubnisverordnung?
Die Fahrerlaubnisverordnung (FeV) regelt
- wofür eine Fahrerlaubnis erforderlich ist und welche Fahrerlaubnisklassen es gibt,
- wie man eine bestimmte Fahrerlaubnis bekommt sowie
- die Einrichtung des Fahrerlaubnisregisters und des Fahreignungsregisters (Flensburger Punkteregister).