Rechtsnormen

(Letzte Aktualisierung: 11.09.2026)

Was steht im Straßenverkehrsgesetz?
Das Straßenverkehrsrecht verteilt sich auf das Straßenverkehrsgesetz und mehrere wichtige Rechtsverordnungen.
Das Straßenverkehrsrecht verteilt sich auf das Straßenverkehrsgesetz und mehrere wichtige Rechtsverordnungen.

Das Straßenverkehrsgesetz (StVG) ist eines der zentralen Gesetze des deutschen Straßenverkehrsrechts. Es enthält grundlegende Regelungen und zahlreiche Ermächtigungen zum Erlass näherer Rechtsverordnungen.

Zu den besonders wichtigen Regelungsbereichen des StVG gehören unter anderem:

  • die Fahrerlaubnis und Maßnahmen bei fehlender Fahreignung,
  • das Fahreignungs-Bewertungssystem,
  • Verkehrsordnungswidrigkeiten und Fahrverbote,
  • die zivilrechtliche Haftung bei Verkehrsunfällen,
  • das Fahreignungsregister,
  • die Fahrzeugregister und
  • die Fahrerlaubnisregister.

Besonders praktisch bedeutsam sind die Haftungsvorschriften der §§ 7 ff. StVG. § 7 StVG regelt insbesondere die Gefährdungshaftung des Fahrzeughalters für Schäden, die beim Betrieb eines Kraftfahrzeugs oder Anhängers entstehen.

Das StVG enthält dagegen nicht sämtliche konkreten Verhaltensregeln des Straßenverkehrs. Viele Einzelheiten sind in Rechtsverordnungen geregelt.

Zu den wichtigsten straßenverkehrsrechtlichen Verordnungen gehören:

  • Straßenverkehrs-Ordnung (StVO),
  • Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO),
  • Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) und
  • Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV).
Was ist der Unterschied zwischen StVG und StVO?

Das StVG ist ein Parlamentsgesetz. Es enthält die grundlegenden gesetzlichen Regelungen des Straßenverkehrsrechts und Ermächtigungen zum Erlass von Rechtsverordnungen.

Die StVO ist dagegen eine Rechtsverordnung. Sie enthält vor allem die konkreten Verhaltensregeln für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr.

Vereinfacht gesagt:

  • Das StVG schafft wesentliche gesetzliche Grundlagen.
  • Die StVO regelt das konkrete Verhalten im Straßenverkehr.
Was steht in der Straßenverkehrs-Ordnung?

Die Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) enthält die allgemeinen Verhaltensregeln für die Teilnahme am öffentlichen Straßenverkehr.

Sie regelt beispielsweise:

  • Geschwindigkeit,
  • Abstand,
  • Überholen,
  • Vorfahrt und Vorrang,
  • Abbiegen und Wenden,
  • Halten und Parken,
  • Verhalten an Fußgängerüberwegen,
  • Verhalten bei Unfällen,
  • Benutzung von Autobahnen und Kraftfahrstraßen sowie
  • Anordnungen durch Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen.

Die StVO enthält außerdem die rechtlichen Grundlagen zahlreicher Verkehrszeichen. Die konkreten Zeichen und ihre Bedeutung finden sich insbesondere in den Anlagen 1 bis 4 zur StVO.

Was steht im Pflichtversicherungsgesetz?

Das Pflichtversicherungsgesetz (PflVG) regelt insbesondere die Pflicht, für bestimmte Fahrzeuge eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung abzuschließen und aufrechtzuerhalten.

Nach § 1 PflVG ist der Halter eines vom Gesetz erfassten Fahrzeugs grundsätzlich verpflichtet, Haftpflichtversicherungsschutz insbesondere für Schäden zu gewährleisten, die durch den Gebrauch des Fahrzeugs entstehen.

Das Gesetz enthält daneben unter anderem Regelungen über

  • Ausnahmen von der Versicherungspflicht,
  • den Mindestumfang des Versicherungsschutzes,
  • die Leistungspflicht gegenüber geschädigten Dritten,
  • die Schadenregulierung und
  • den Entschädigungsfonds.

Die Pflichtversicherung ist von der zivilrechtlichen Haftung nach dem StVG und dem BGB zu unterscheiden. Die Haftungsnorm bestimmt, wer für einen Schaden einzustehen hat; das Pflichtversicherungsrecht soll gewährleisten, dass für solche Schäden grundsätzlich Versicherungsschutz besteht.

Was steht in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung?

Die Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) regelt insbesondere die verwaltungsrechtliche Zulassung und Kennzeichnung von Fahrzeugen.

Dazu gehören beispielsweise Vorschriften über

  • die Zulassung zulassungspflichtiger Fahrzeuge,
  • die Zuteilung von Kennzeichen,
  • Zulassungsbescheinigungen,
  • Kurzzeitkennzeichen,
  • Ausfuhrkennzeichen,
  • rote Kennzeichen,
  • Versicherungskennzeichen und Versicherungsplaketten sowie
  • Mitteilungs- und Datenverarbeitungsverfahren im Zusammenhang mit der Fahrzeugzulassung.

Seit dem 1. September 2023 gilt eine grundlegend neu gefasste FZV.

Was steht in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung?

Die Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) enthält heute vor allem technische Vorschriften über Fahrzeuge und Fahrzeugteile.

Dazu gehören insbesondere Regelungen über

  • Betriebserlaubnisse,
  • Bauartgenehmigungen,
  • Hauptuntersuchungen,
  • Beschaffenheit und Ausrüstung von Fahrzeugen,
  • Bremsanlagen,
  • Beleuchtungseinrichtungen,
  • Reifen,
  • Abmessungen und Gewichte sowie
  • weitere technische Anforderungen an Fahrzeuge.

Die StVZO ist damit trotz zahlreicher weggefallener Vorschriften weiterhin eine wichtige Rechtsgrundlage des technischen Straßenverkehrsrechts.

Wird die StVZO abgeschafft?

Die Aussage, die StVZO werde „mittelfristig abgeschafft“, ist heute zu pauschal.

Zwar wurden im Laufe der Zeit erhebliche Teile der früheren StVZO in andere Regelwerke überführt. Die StVZO selbst gilt aber weiterhin und enthält nach wie vor umfangreiche technische Vorschriften.

Ausgelagert wurden insbesondere wichtige Regelungsbereiche:

  • Die früheren §§ 1 bis 15l über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr sind weggefallen; das Fahrerlaubnisrecht ist heute im Wesentlichen in der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) geregelt.
  • Die früheren §§ 24 bis 28 zum Zulassungsverfahren für Fahrzeuge sind weggefallen; das Fahrzeugzulassungsrecht befindet sich heute im Wesentlichen in der Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV).
  • Frühere Vorschriften zur Pflichtversicherung wurden ebenfalls aus der StVZO entfernt; maßgeblich ist insoweit insbesondere das Pflichtversicherungsgesetz.

Aus diesen Veränderungen lässt sich jedoch nicht ableiten, dass die heute noch geltende StVZO kurzfristig insgesamt bedeutungslos wäre.

Warum beginnt die StVZO erst bei § 16?

Die StVZO beginnt im geltenden Normtext tatsächlich mit § 16, weil die früheren §§ 1 bis 15l weggefallen sind.

Diese Vorschriften betrafen ursprünglich vor allem die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr, insbesondere das Fahrerlaubnisrecht.

Dieser Regelungsbereich wurde in die eigenständige Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) überführt.

Die Nummerierung der verbleibenden Vorschriften wurde dabei nicht vollständig neu geordnet. Deshalb beginnt der heute noch geltende Abschnitt über Fahrzeuge mit § 16 StVZO.

Was regelt § 16 StVZO?

§ 16 StVZO enthält die Grundregel über die Zulassung von Fahrzeugen zum Verkehr auf öffentlichen Straßen.

Danach sind grundsätzlich alle Fahrzeuge zum Verkehr auf öffentlichen Straßen zugelassen, die den Vorschriften der StVZO und der StVO entsprechen, soweit für bestimmte Fahrzeugarten nicht ein besonderes Erlaubnisverfahren vorgeschrieben ist.

Davon zu unterscheiden ist die förmliche Zulassung von Kraftfahrzeugen nach der FZV.

Was ist eine Betriebserlaubnis?

Die Betriebserlaubnis betrifft die technische Zulässigkeit eines Fahrzeugs oder Fahrzeugteils.

Die StVZO unterscheidet insbesondere zwischen

  • der Betriebserlaubnis nach § 19 StVZO,
  • der Allgemeinen Betriebserlaubnis für Fahrzeugtypen nach § 20 StVZO,
  • der Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge nach § 21 StVZO und
  • Betriebserlaubnissen für Fahrzeugteile nach § 22 StVZO.

Nicht verwechselt werden sollte die Betriebserlaubnis mit der Zulassung eines konkreten Fahrzeugs zum Straßenverkehr nach der FZV.

Was steht in der Fahrerlaubnis-Verordnung?

Die Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) konkretisiert das Fahrerlaubnisrecht des Straßenverkehrsgesetzes.

Sie regelt insbesondere:

  • welche Fahrzeuge ohne Fahrerlaubnis geführt werden dürfen,
  • die verschiedenen Fahrerlaubnisklassen,
  • Voraussetzungen für die Erteilung und Verlängerung einer Fahrerlaubnis,
  • Fahrerlaubnisprüfungen,
  • Fahrerlaubnisse auf Probe,
  • Begleitetes Fahren,
  • die Fahreignung,
  • ärztliche und medizinisch-psychologische Gutachten,
  • Beschränkungen und Auflagen sowie
  • Maßnahmen bei Zweifeln an der Fahreignung.

Die Fahrerlaubnisklassen selbst sind insbesondere in § 6 FeV geregelt.

Regelt die FeV das Fahreignungsregister und das Fahrerlaubnisregister?

Nur teilweise.

Die gesetzlichen Grundlagen der Register stehen im Straßenverkehrsgesetz.

Das Fahreignungsregister wird nach § 28 StVG beim Kraftfahrt-Bundesamt geführt. Dort werden insbesondere bestimmte rechtskräftige Verkehrsverstöße, fahrerlaubnisrechtliche Entscheidungen und weitere für Fahreignung oder Fahrberechtigung relevante Daten gespeichert.

Das Zentrale Fahrerlaubnisregister wird nach § 48 StVG ebenfalls vom Kraftfahrt-Bundesamt geführt. Es enthält insbesondere Daten über erteilte Fahrerlaubnisse und Führerscheine.

Die FeV konkretisiert zahlreiche Einzelheiten und enthält beispielsweise in Anlage 13 Vorgaben dazu, welche Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Fahreignungs-Bewertungssystem mit Punkten bewertet werden.

Die frühere Aussage, die FeV „richte das Fahrerlaubnisregister und das Fahreignungsregister ein“, wäre deshalb zu ungenau.

Was ist das Fahreignungsregister?

Das Fahreignungsregister (FAER) wird beim Kraftfahrt-Bundesamt geführt.

Es dient nach § 28 StVG insbesondere dazu, Daten zu speichern, die für

  • die Beurteilung der Fahreignung und Befähigung,
  • die Prüfung der Fahrberechtigung,
  • die Behandlung wiederholter Verkehrsverstöße und
  • bestimmte Zuverlässigkeitsprüfungen im Straßenverkehr

erforderlich sind.

Im allgemeinen Sprachgebrauch wird häufig noch vom „Punkteregister in Flensburg“ gesprochen.

Nicht jede Verkehrsordnungswidrigkeit wird dort eingetragen. Entscheidend sind die gesetzlichen Voraussetzungen des StVG und die hierzu erlassenen Regelungen.

Was ist das Zentrale Fahrzeugregister?

Das Zentrale Fahrzeugregister wird nach § 31 StVG beim Kraftfahrt-Bundesamt geführt.

Es enthält insbesondere Daten über Fahrzeuge, für die ein Kennzeichen zugeteilt oder ausgegeben wurde, sowie weitere gesetzlich bestimmte Fahrzeug- und Halterdaten.

Die Einzelheiten zu Inhalt, Zweck, Übermittlung und Löschung dieser Daten regeln insbesondere §§ 31 ff. StVG und ergänzend die FZV.

Was ist das Zentrale Fahrerlaubnisregister?

Das Zentrale Fahrerlaubnisregister (ZFER) wird nach § 48 StVG beim Kraftfahrt-Bundesamt geführt.

Es enthält insbesondere Informationen darüber,

  • welche Fahrerlaubnisse einer Person erteilt wurden,
  • welche Fahrerlaubnisklassen bestehen,
  • welche Beschränkungen oder Auflagen gelten,
  • wie lange eine Fahrerlaubnis gültig ist und
  • welche Führerscheindokumente ausgestellt wurden.

Das Zentrale Fahrerlaubnisregister ist vom Fahreignungsregister zu unterscheiden. Während das ZFER vor allem den Bestand und Umfang von Fahrerlaubnissen dokumentiert, enthält das Fahreignungsregister insbesondere bestimmte für Fahreignung, Verkehrsverstöße und fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen relevante Entscheidungen.