Papiere

(Letzte Aktualisierung: 22.10.2022)

Warum steht im Fahrzeugbrief, dass ich nicht Eigentümer meines Autos bin?

Die Daten eines Fahrzeugs ergeben sich aus den zugehörigen Papieren.
Die Daten eines Fahrzeugs ergeben sich aus den zugehörigen Papieren.
Das steht da nicht. Die Zulassungsbescheinigung Teil II (früher bekannt als Fahrzeugbrief) sagt lediglich, dass sie keine Auskunft über Eigentumsverhältnisse am Fahrzeug gibt. Das Eigentum bestimmt sich nach den allgemeinen zivilrechtlichen Vorschriften.

Näheres dazu finden Sie hier.

Reicht auch eine Kopie des Fahrzeugscheins im Auto?

Nein, die Zulassungsbescheinigung Teil I, früher Fahrzeugschein, muss immer im Original mitgeführt werden. Kopien sind nicht ausreichend und schützen nicht vor einem Bußgeld.

Den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II) sollte man dagegen niemals dabei haben, da dieser einen Verkauf ermöglicht und daher einem Dieb sehr entgegenkommt.

Darf man den Fahrzeugschein dauerhaft im Auto lassen?

Grundsätzlich ist es nicht verboten, die Zulassungsbescheinigung Teil I, früher Fahrzeugschein, im Auto zu lassen. Schließlich muss man sie immer mitführen und sie ist auch nicht wie der Fahrzeugbrief ein Eigentumsnachweis.

Allerdings kann der Versicherungsschutz dadurch verloren gehen. Dies ist zwar von den Gerichten noch nicht allgemein geklärt, allerdings wird teilweise vertreten, dass der (zumindest sichtbare) Fahrzeugschein einen Diebstahl lohnender macht. Der Fahrzeugschein sei zumindest ein gewisser Berechtigungsnachweis. Auch könne man aus ihm den Fahrzeugbrief fälschen.

Da andererseits eine Kopie des Scheins nicht ausreicht, sollte man ihn am besten im Original im Geldbeutel lassen.